Verhalten im.... - Agentur Friedrich VVV

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Verhalten im....

Service/Schaden


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Verhalten im Schadenfall

Einbruch
Was tun nach einem Einbruch?

Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft möglichst sofort über den eingetretenen Schaden.
Bringen Sie einen Einbruchdiebstahl möglichst sofort bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige und
lassen Sie sich das Aktenzeichen und die Anschrift der zuständigen Polizeidienststelle geben.
Veranlassen Sie, soweit erforderlich, eine provisorische Sicherung des versicherten Ortes. Vor Beauftragen
der endgültigen Reparatur sollten Sie Kontakt zur Versicherungsgesellschaft  aufnehmen und uns über die
voraussichtlich entstehenden Kosten informieren.
Überlassen Sie der Polizei und der Versicherungsgesellschaft  unverzüglich eine vollständige Aufstellung der
entwendeten Gegenstände (Stehlgutliste). Aussagekräftige Schadenfotos helfen uns bei der Schadenregulierung
weiter.

Leitungswasserschaden
Was tun nach einem Wasserschaden?

Wasserzufuhr unmittelbar stoppen: Bitte Absperr- oder Hauptwasserhähne schließen. Informieren Sie die
Versicherungsgesellschaft  möglichst sofort über den eingetretenen Schaden. Halten Sie den Schaden möglichst
gering und verhindern Sie eine Ausweitung.
Sichern Sie wichtige Unterlagen, elektronische Datenspeicher und Ihr Inventar (Teppiche, Gemälde, Möbel, etc.).
Bringen Sie diese in sichere Bereiche. Nehmen Sie betroffene technische Geräte und Anlagen nach einem
Wasserschaden nicht in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
Dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos und bewahren Sie beschädigte Sachen auf.


Sturm- und Hagelschaden
Was tun bei Schäden durch Sturm und Hagel?

Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft  möglichst sofort über den eingetretenen Schaden.
Sorgen Sie, sofern erforderlich, mit Hilfe der Feuerwehr bzw. einer Fachfirma für eine provisorische Sicherung des
betroffenen Gebäudes. Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor Folgeschäden durch eindringende Niederschläge
mit geeigneter Abdeckung oder durch Auslagerung in sichere Bereiche.
Um weitere Schäden im Gebäudebereich zu vermeiden, prüfen Sie bitte, ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind.
Dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos und bewahren Sie beschädigte Sachen auf
.


Brandschaden
Was tun, wenn es gebrannt hat?

Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft  möglichst sofort über den eingetretenen Schaden.
Sollten weitere Schäden durch Löschwasser oder Niederschläge drohen, bringen Sie, sofern möglich, unversehrte
Gegenstände in Sicherheit. Bitte gefährden Sie weder sich noch andere Personen.
Nehmen Sie vom Schaden betroffene elektrische Geräte und Anlagen nach einem Brandschaden nicht in Betrieb.
Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler. Bitte lassen Sie das Schadenbild solange unverändert, bis die
Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind. Sind Veränderungen
unumgänglich, dokumentieren Sie das Schadenbild nachvollziehbar - z. B. mit Fotos. Bewahren Sie die beschädigten
Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer auf. Bei strafbaren Handlungen wie vermuteter Brandstiftung
informieren Sie bitte die Polizei.


Autounfall
Was tun nach einem Unfall mit Ihrem Kfz?

Bewahren Sie Ruhe, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle ab.
Leisten Sie wenn nötig Erste Hilfe. Detaillierte Anleitungen finden Sie z.B. in der App
NÜRNBERGER SofortHilfe. Setzen
Sie bei Personen- oder größeren Blechschäden einen Notruf an die Rettungsleitstelle ab (Polizei: 110, Rettungsdienst: 112)
und warten Sie auf die Ankunft der Einsatzfahrzeuge. Tauschen Sie Ihre Personalien untereinander aus, falls Sie den Unfall
ohne Polizei regeln möchten.
Sichern Sie Beweise und machen Sie Fotos (Übersichtsaufnahmen jeweils aus Richtung der beteiligten Fahrzeuge sowie
die Fahrzeugbeschädigungen). Nehmen Sie die Daten von Zeugen auf. Informieren Sie auch bei einem Wildschadenfall
die Polizei.
Bei einem Unfall im Ausland
Bei einem Unfall im Ausland empfiehlt es sich, in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen – insbesondere bei Verletzten,
hohen Sachschäden oder wenn sich einer der Unfallgegner unerlaubt entfernt hat.
Füllen Sie mit den Beteiligten einen Europäischen Unfallbericht aus – mit Angaben zum Unfallhergang, den beteiligten
Fahrzeugen und Personen. Rufen Sie uns in jedem Fall an. Auch wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, kann es sein,
dass wir unberechtigte Ansprüche zurückweisen müssen.



           UNSERE MITARBEITER SIND IHNEN BEI DER SCHADENSAUFNAHME GERNE BEHILFLICH.
TELEFON 0203 355097


 

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